Unsere Zusammenfassung (Teil 2) Neuerungen in der Personalabrechnung zum Jahreswechsel
Der Jahreswechsel bedeutet jedes Jahr nicht nur einen Start ins neue Jahr, sondern auch viel Bewegung in der Arbeitswelt. Wir möchten Ihnen in zwei Blogbeiträgen eine kurze Übersicht über wichtige Themen innerhalb der Entgeltabrechnung bereitstellen. - Teil 2
Programmablaufplan 2023
Die Programmablaufpläne für 2023 sehen folgende Änderungen vor:
- Einkommensteuertarif (inklusive Anhebung des Grundfreibetrags auf 10.908 Euro),
- Anhebung der Freibeträge für Kinder (auf 4.476 Euro bzw. 8.952 Euro),
- Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag,
- Anpassung der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG,
- Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung (auf 59.850 Euro),
- Anhebung des Zusatzbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung,
- Anhebung der allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung – BBG West – (Anhebung auf 87.600 Euro) und der Beitragsbemessungsgrenze Ost – BBG Ost – (Anhebung auf 85.200 Euro),
- Anpassung des Sonderausgabenabzugs für Altersvorsorgeaufwendungen (ab 2023 vollständiger Sonderausgabenabzug) mit Folgewirkung bei der Vorsorgepauschale.
Neue Datensatzversionen: DEÜV, EEL, A1
DEÜV
In der DEÜV gibt es in den Datensatzversionen folgende Änderungen:
- Neues Feld Hauptbetriebsnummer im Datensatz DSME
- Neues Feld Unternehmensnummer im Datenbaustein DBUV (UV-Jahresmeldungen
EEL
Ab dem 01.01.2023 sind EEL-Meldungen in der neuen Datensatzversion 11 zu übermitteln; Meldungen in der bisherigen Datensatzversion werden bis zum 28.02.2023 angenommen.
- Rückmeldungen der Krankenkasse erfolgen ab dem 01.01.2023 stets in der neuen Datensatzversion Wesentliche Änderungen.
- Neuer Meldegrund 04 bei Mitaufnahme ins Krankenhaus zur Betreuung einer stationär behandelten Person aus dem engen persönlichen Umfeld
- Neue Rückmeldung der Krankenkasse mit Meldegrund 66 bei abweichendem Meldegrund
A1
Die neue Datensatzversion 2.0.0 betrifft zum 01.01.2023 alle A1-Anträge:
- Entsendung (DXA1)
- Entsendung öffentlicher Dienst (DXBB)
- Gewöhnliche Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten (DXMM)
- Ausnahmevereinbarung (DXAV)
- Flug- und Kabinenpersonal (DXFK) Zudem erhöht sich die Version der Rückmeldungen auf 1.3.0:
- Bewilligung eines A1-Antrags
- Ablehnung eines A1-Antrags
Hinweis: Bis zum 28.02.2023 werden A1-Anträge in den bisherigen Datensatzversionen angenommen. Rückmeldungen erfolgen ab dem 01.01.2023 stets in der neuen Datensatzversion
Vereinheitlichung der Angaben in den A1- Anträgen, sofern bisher vorhanden, entfallen folgende Angaben:
- Anschrift im Aufenthaltsstaat
- Daten zur Person des Ansprechpartners beim Arbeitgeber
- Faxnummer des Arbeitgebers
- Bestätigung der Informationspflichten
Als Kontaktinformationen werden einheitlich Telefonnummer und E-Mailadresse eingeführt
Stornierungsgrund bei Anträgen für die DVKA
Bei Stornierungen von A1-Anträgen wird das neue Feld Grund der Stornierung einführt. Die Stornierungsgründe werden automatisch vom System ermittelt – eine manuelle Erfassung ist nicht erforderlich. Mögliche Stornierungsgründe sind beispielsweise:
- Zeitraum verkürzt sich: beschäftigte Person arbeitet nicht mehr im Ausland. Neuer Antrag mit rückwirkend korrekten Angaben folgt
- Die übermittelten Angaben waren fehlerhaft. Neuer Antrag mit korrekten Angaben folgt
- Sachverhalt ist nicht eingetreten, so dass der gesendete Antrag nicht erforderlich war und vollständig storniert wird
ELSTER: neue Version
Nach Bereitstellung der Beta-Version durch die Clearingstelle im Oktober und Veröffentlichung der finalen Version durch die Clearingstelle für November kann man ELSTER nun auf ERiC-Version 37 aktualisieren